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Kern der EU Verordnung 2580-2001Bereits im Jahre 2001 hat die EU mit der Verordnung 2580-2001 und 881-2002 die Resolution des UN Sicherheitsrates zur Bekämpfung von Terroristen umgesetzt.Vereinfacht ausgedrückt, untersagen diese Verordnungen das zur Verfügungstellen jeglicher Wirtschafts- oder Dienstleistungen mit Personen oder Unternehmen, die auf den dafür bereitgestellten Sperrlisten gelistet sind.Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um bestimmte Waren- oder Dienstleistungen oder um den Export / Import mit bestimmten Ländern handelt.Kernaussage ist es, dass Unternehmen der EU Mitgliedsländer ihre Datenbestände in regelmäßigen Abständen gegen aktuelle Sperrlisten (derzeit 8) zu prüfen haben, um dadurch sicherzustellen, keinerlei (Dienst-) Leistungen an gelistete Personen oder Unternehmungen bereitzustellen. | deutsch / europäische Rechtslage:
Problematisch: Der Gesetzgeber sanktioniert Unternehmen bei Zuwiderhandlungen drakonisch, hat aber nicht genau definiert, wie die EU-VO-2580-2001 umgesetzt werden muss. Auszug: "...unabhängig von der individuellen Situation des einzelnen Unternehmens ist jedoch zu beachten, dass die Namenslisten regelmäßig aktualisiert werden..." easy:dox security gold aktualisiert alle Sperrlisten daher täglich, vollautomatisch.
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